Unsere Klinik kann Ihnen das komplexe Spendeprogramm absolut ohne Wartezeiten anbieten. Ihre Behandlung kann sofort beginnen.
Falls die Schwangerschaft mit eigenen Eizellen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, können zur künstlichen Befruchtung gespendete Eizellen von einer jungen gesunden Spenderin verwendet werden.
In Tschechien ist eine Eizellspende laut dem Gesetz erlaubt und unterliegt strenger Kontrolle.
Unsere Spenderinnen sind junge Frauen im Alter 18-35 Jahre, meistens Studentinnen, oder Mütter in Karenz.
Alle Spenderinnen müssen sich verschiedenen Untersuchungen unterziehen. Sehr wichtig sind auch genetische Untersuchungen, sowie Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten (HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, Syphilis).
Bei der Eizellspende handelt sich um eine IVF/ICSI Behandlung, bei deren die Eizellen einer anonymen Spenderin mit dem Samen des Partners / Spenders befruchtet werden. Die entstehenden Embryonen sind Eigentum der Empfängerin und stehen für Sie zum Embryotransfer bereit. Überzählige Embryonen werden eingefroren und konserviert und stehen für einen weiteren Zyklus zur Verfügung (Kryotransfer).
Die Eizellspende ist gemäß der tschechischen Gesetzgebung und im Sinne der europäischen Richtlinie vollkommen freiwillig, d.h. darf in keinem Fall „entlohnt“ werden und sie ist weiter auch vollkommen anonym. Die Anonymität gilt sowohl für die Spenderinnen als auch für die Empfängerin und die Kinder, die mittels dieser Methode empfangen werden. Wir als Institut sind verpflichtet, die medizinische Dokumentation der Spender und Spenderinnen über einen Zeitraum von 30 Jahren aufzubewahren. In diesem Sinne unterliegen wir als Institut für Reproduktionsmedizin und Genetik, welches die SUKL Lizenz besitzt, den strickten regelmäßigen Kontrollen seitens der Staatsbehörden (Staatsanstalt für Heilmittelkontrolle - SUKL, Ministerium für Gesundheitswesen).
Unsere Klinik bietet Ihnen ein komplexes Spendenprogramm ganz ohne Wartezeiten.
Falls die Schwangerschaft mit eigenen Spermien des Partners aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, können zur künstlichen Befruchtung gespendete Samenzellen von einem gesunden Spender verwendet werden.
In der Tschechischen Republik ist eine Samenspende laut dem Gesetz erlaubt und unterliegt strenger Kontrolle.
Alle Spender müssen sich verschiedenen Untersuchungen unterziehen. Sehr wichtig sind auch genetische Untersuchungen, sowie Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten (HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, Syphilis).
Bei der Samenspende handelt sich es um eine ICSI-Behandlung, bei der die Eizellen der Frau mit dem Samen des Spenders befruchtet werden.
Die entstehenden Embryonen sind Eigentum des Paares und stehen für das Paar zum Embryotransfer bereit. Überzählige Embryonen werden eingefroren und konserviert und stehen für einen weiteren Zyklus zur Verfügung. (Kryo-Transfer).
Die Samenspende ist gemäß der tschechischen Gesetzgebung und im Sinne der europäischen Richtlinie vollkommen freiwillig, d.h. darf in keinem Fall „entlohnt“ werden und sie ist weiter auch vollkommen anonym. Die Anonymität gilt sowohl für die Spender als auch für die Empfängerin und die Kinder, die mittels dieser Methode empfangen werden.
Wir als Institut sind verpflichtet, die medizinische Dokumentation der Spender und Spenderinnen über einen Zeitraum von 30 Jahren aufzubewahren. In diesem Sinne unterliegen wir als Institut für Reproduktionsmedizin und Genetik, welches die SUKL Lizenz besitzt, den strickten regelmäßigen Kontrollen seitens der Staatsbehörden (Staatsanstalt für Heilmittelkontrolle - SUKL, Ministerium für Gesundheitswesen).
Falls die Befruchtung mit eigenen Gameten des Paares aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, die gespendeten Embryonen zu verwenden.
Die Embryonenspende ist gemäß der tschechischen Gesetzgebung und im Sinne der europäischen Richtlinie vollkommen freiwillig, d.h. darf in keinem Fall „entlohnt“ werden und sie ist weiter auch vollkommen anonym. Die Anonymität gilt sowohl für die Spender, als auch für die Empfängerin und die Kinder, die mittels dieser Methode empfangen werden. Wir als Institut sind verpflichtet, die medizinische Dokumentation der Spender und Spenderinnen über einen Zeitraum von 30 Jahren aufzubewahren. In diesem Sinne unterliegen wir als Institut für Reproduktionsmedizin und Genetik, welches die SUKL Lizenz besitzt, den strickten regelmäßigen Kontrollen seitens der Staatsbehörden (Staatsanstalt für Heilmittelkontrolle - SUKL, Ministerium für Gesundheitswesen).
Unser Institut verfügt über ein System zur Suche der geeigneten Spenderinnen und Spender, dass es ermöglicht, die Wartezeit zu minimieren. Die Wahl des geeigneten Spenders und der geeigneten Spenderin führt der Arzt durch, und zwar aufgrund eines Fragebogens, den die Empfängerin und ihr Partner ausfüllen. Wir bemühen uns stets eine maximal hohe Übereinstimmung in den phänotypischen Parametern zu finden. Falls die Empfängerin nicht aus Europa stammt und nur Interesse an einem Spender und einer Spenderin des entsprechenden Ethnikums besteht, kann die Suche nach geeigneten Spendern die Wartezeit verlängern.
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